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Die Kernkompetenzen von HILLE BEDEN Rechtsanwälte sind das Arbeitsrecht, die Beratung mittelständischer Unternehmen in allen Fragen der Vertragsgestaltung und die umfassende Beratung von gemeinnützigen Unternehmen. Jeder bei HILLE BEDEN Rechtsanwälte tätige Anwalt ergänzt diese Kernkompetenzen um individuelle Schwerpunkte, die Ausdruck seiner Beraterpersönlichkeit sind.

Typisch für unsere Arbeitsweise ist ein enges persönliches Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt.

Im Streitfall setzen wir Ihre Rechte durch.
Als erfahrene Rechtsanwälte strukturieren und begleiten wir Ihre zukunftsorientierten Planungen.

Bei fachübergreifenden Aufgaben arbeiten wir eng mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und anderen Spezialisten zusammen.

Zusätzliche kostenlose Serviceangebote erhöhen für Dauermandanten den Nutzen der Zusammenarbeit mit HILLE BEDEN Rechtsanwälte.

Die Ursprünge unserer Sozietät reichen bis in das Jahr 1974 zurück. Seit 1996 befindet sich die Kanzlei am heutigen Standort.
Seit Anfang 2024 besteht HILLE BEDEN Rechtsanwälte in der heutigen Form.

Mandant

Unsere Mandanten sind in erster Linie mittelständische Unternehmen, Non-Profit-Organisationen (gemeinnützige Vereine, GmbHs, Stiftungen).

Privatleute betreuen wir vornehmlich auf den Gebieten des Arbeits-, Bank-, Ehe-, Familien-, Erb-, Immobilienrechts.

Anwalt

Den überwiegenden Teil unserer Tätigkeit erbringen wir für Dauermandanten. Eine solche Zusammenarbeit prägt ein enges persönliches Vertrauensverhältnis und ein dichtes Netz an Informationen. Deshalb steht für jeden Mandanten grundsätzlich immer derselbe Anwalt bzw. dieselbe Anwältin als Ansprechpartner zur Verfügung. Wenn es wegen Art oder Umfang der Angelegenheit erforderlich ist, zieht er im Einvernehmen mit dem Mandanten einen anderen Anwalt oder weitere Mitarbeiter der Sozietät hinzu.

Für die Betreuung auf Rechtsgebieten, die wir selbst nicht bearbeiten, helfen wir bei der Auswahl qualifizierter Kollegen und koordinieren auf Wunsch die Zusammenarbeit.

Theorie & Praxis

Das Ziel unserer anwaltlichen Tätigkeit sind praktische Problemlösungen. Nach unserem Verständnis können überzeugende praktische Lösungen nur auf einer soliden theoretisch-wissenschaftlichen Grundlage erarbeitet werden. In diesem Sinne sind Anwälte unserer Sozietät auch publizistisch tätig.

Eine Liste mit den Veröffentlichungen der Rechtsanwälte unserer Sozietät stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Die Kosten unserer Tätigkeit

Scheuen Sie sich nicht, das Thema "Honorar" offen anzusprechen. Wir sind gerne bereit, Ihnen über die voraussichtlichen Kosten unserer Tätigkeit Auskunft zu geben.Für Rechtsanwälte gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Es orientiert sich in erster Linie am Gegenstandswert der Angelegenheit.

Für unsere außergerichtliche Tätigkeit treffen wir häufig individuelle Honorarvereinbarungen, die sich am Grad unserer Spezialisierung, an unserem Zeitaufwand für die Bearbeitung und der Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten orientieren.

Fachanwälte

Die Führung der Bezeichnung als Fachanwalt bedarf der Erlaubnis durch die Rechtsanwaltskammer und setzt voraus, dass der Rechtsanwalt auf dem Gebiet der Fachbezeichnung besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen erworben und nachgewiesen hat. Kontinuierliche Fortbildung ist ebenfalls Verpflichtung für jeden Fachanwalt und wird von den Rechtsanwaltskammern ständig überwacht.

Die Fachanwaltschaft bedeutet keine ausschließliche Beschränkung auf das Fachgebiet. Das zeigt sich auch daran, dass es nur zu den oben genannten Rechtsgebieten Fachanwaltsbezeichnungen gibt.

Bei HILLE BEDEN sind die Rechtsanwälte Dr. Hans-Eduard Hille und Manfred Beden zugleich Fachanwälte für Arbeitsrecht.